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Legionellen Desinfektion: Fachbetrieb in Ihrer Region unverbindlich anfragen

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Was gehört zur Legionellen-Desinfektion?

Wie das Gesundheitsamt vorgeht, ist unterschiedlich. Es kann Maßnahmen anordnen oder dem Betreiber die weitere Umsetzung überlassen. Der Betreiber teilt dem Amt die ergriffenen Maßnahmen unverzüglich mit. Welche Desinfektion passt, hängt von Gebäude, Leitungsnetz und Messwert ab. Das klärt der Fachbetrieb vor Ort.

Die Desinfektion kann zu den Maßnahmen nach § 51 TrinkwV gehören. Anzeige beim Gesundheitsamt, Ursachenklärung und Risikoabschätzung liegen beim Betreiber der Anlage.

Wann ist eine Desinfektion nötig?

Eine Desinfektion kommt in Frage, wenn die Untersuchung der Trinkwasser-Installation einen auffälligen Befund zeigt. Der technische Maßnahmenwert liegt bei 100 Legionellen (koloniebildende Einheiten, KBE) pro 100 Milliliter. Wird er erreicht, muss der Betreiber das Gesundheitsamt unverzüglich informieren, sofern nicht bereits die Untersuchungsstelle die Anzeige nachweislich gemacht hat. Zusätzlich muss der Betreiber die Ursache klären und eine Risikoabschätzung erstellen lassen.

Mehr dazu: Legionellenbefall: Was tun? Sofortmaßnahmen im Überblick.

Welche Verfahren gibt es?

Thermische Desinfektion

Das System wird aufgeheizt, üblich sind mindestens 70 °C. Danach werden alle Entnahmestellen nacheinander üblicherweise mindestens 3 Minuten mit heißem Wasser durchspült. Verbrühungsschutz ist wichtig.

Details zur thermischen Desinfektion

Chemische Desinfektion

Ein geeignetes Desinfektionsmittel wird in die Installation eingebracht. Mittel, Dosierung und Einwirkzeit legt der Fachbetrieb für Ihr Objekt fest.

Details zur chemischen Desinfektion

UV, Filter und Technik

Diese Maßnahmen sind Sonder- und Zwischenlösungen. Wie sie sich zur Desinfektion der Leitungen verhalten, ordnet der Verfahrensvergleich ein.

Zum Verfahrensvergleich

Temperatur-Check

Verschieben Sie den Regler. Die Marken zeigen die Betriebs- und die üblichen Desinfektionstemperaturen laut DVGW-Arbeitsblatt W 551, wie Gesundheitsämter es wiedergeben.

60 °C
  • unter 55 °C: Unter 55 °C
    Die Zirkulation soll im Betrieb nicht unter 55 °C fallen. Liegt Ihr Wert dauerhaft darunter, ist eine Prüfung der Anlage sinnvoll.
  • 55 bis unter 60 °C: Zirkulation im Soll
    Mindestens 55 °C in der Zirkulation entsprechen der Vorgabe. Am Warmwasserbereiter sind mindestens 60 °C vorgesehen.
  • 60 bis unter 70 °C: Betriebstemperatur im Soll
    Mindestens 60 °C am Warmwasserbereiter entsprechen der Vorgabe im Betrieb. Für eine thermische Desinfektion reicht das nicht.
  • ab 70 °C: Desinfektionstemperatur erreicht
    Üblich ist, bei mindestens 70 °C alle Entnahmestellen nacheinander mindestens 3 Minuten zu durchspülen. Verbrühungsschutz ist dabei wichtig.

Das bieten die Fachbetriebe

So läuft Ihre Anfrage ab

  1. Anfrage senden. Objekt, Ort und Situation in vier kurzen Schritten angeben.
  2. Zuordnung zum Team. Wir ordnen Ihr Objekt dem Team Ihrer Region zu.
  3. Fachbetrieb meldet sich. Ein Betrieb aus dem Team klärt mit Ihnen das passende Verfahren.
  4. Desinfektion und Nachbeprobung. Nach der Desinfektion sollte eine unabhängige Nachbeprobung erfolgen.

Ihr Desinfektions-Team in der Region

Wählen Sie Ihr Bundesland und klicken Sie auf die Karte. Wir ordnen Ihre Anfrage dem zuständigen regionalen Team zu.

Baden-WürttembergBayernBerlinBrandenburgBremenHamburgHessenMecklenburg-VorpommernNiedersachsenNordrhein-WestfalenRheinland-PfalzSaarlandSachsen-AnhaltSachsenSchleswig-HolsteinThüringen Baden-WürttembergBayernBrandenburgHessenMecklenburg-VorpommernNiedersachsenNordrhein-WestfalenRheinland-PfalzSaarlandSachsen-AnhaltSachsenSchleswig-HolsteinThüringen
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Auf einen Blick

100 KBE / 100 ml

Technischer Maßnahmenwert. Wird er erreicht, muss der Betreiber das Gesundheitsamt unverzüglich informieren (Trinkwasserverordnung, § 51).

70 °C, 3 Minuten

Thermische Desinfektion: üblich sind mindestens 3 Minuten mit Wasser von mindestens 70 °C an jeder Entnahmestelle. Je nach Fachbetrieb und Anlage kann das abweichen.

60 °C und 55 °C

Großanlagen: im Betrieb mindestens 60 °C am Warmwasserbereiter und mindestens 55 °C in der Zirkulation (DVGW W 551, wie Gesundheitsämter es wiedergeben).

Häufige Fragen zur Legionellen-Desinfektion

Wann muss ich das Gesundheitsamt informieren?

Wird der technische Maßnahmenwert von 100 KBE pro 100 ml erreicht, muss der Betreiber das Gesundheitsamt unverzüglich informieren, sofern nicht bereits die Untersuchungsstelle die Anzeige nachweislich gemacht hat. Auch die zugelassene Untersuchungsstelle muss das Erreichen des Maßnahmenwerts unverzüglich dem Gesundheitsamt anzeigen.

Wie heiß muss das Wasser sein?

Laut DVGW-Arbeitsblatt W 551, wie Gesundheitsämter es in ihren Merkblättern wiedergeben, gelten im Betrieb mindestens 60 °C am Warmwasserbereiter und mindestens 55 °C in der Zirkulation. Das gilt für Großanlagen zur Trinkwassererwärmung. Für die thermische Desinfektion sind üblich mindestens 70 °C für mindestens 3 Minuten an jeder Entnahmestelle. Je nach Fachbetrieb und Anlage kann das abweichen.

Gefährdungsanalyse oder Risikoabschätzung: Was gilt?

Seit der Trinkwasserverordnung 2023 heißt die Gefährdungsanalyse Risikoabschätzung. Der Titel der UBA-Empfehlung verwendet den älteren Begriff noch. Gemeint ist die Ursachenklärung nach einem Befund.

Darf ich bei Legionellenbefall noch duschen?

Ab etwa 10.000 KBE pro 100 ml sehen Gesundheitsämter in der Regel besondere Maßnahmen vor, zum Beispiel ein Duschverbot. Das Gesundheitsamt entscheidet im Einzelfall.

Muss ich nach der Desinfektion erneut untersuchen lassen?

Nach der Desinfektion sollte eine Nachbeprobung erfolgen. Aus Gründen der Unparteilichkeit führt sie nicht der desinfizierende Fachbetrieb durch, sondern eine unabhängige Stelle. Auf Wunsch unterstützen wir Sie bei der Suche nach einer unabhängigen Stelle.

Was kostet eine Legionellen-Desinfektion?

Das hängt von Objekt und Verfahren ab. Die wichtigsten Einflussgrößen stehen auf der Kostenseite. Ein konkretes Angebot erhalten Sie über die Anfrage.

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Quellen