Legionellen Desinfektion in Gifhorn: Fachbetrieb unverbindlich anfragen
Hier können Sie für Gifhorn bei Team Ost anfragen
Sie füllen einmal das Formular aus, wir kümmern uns um den Rest: Wir vermitteln Ihre Anfrage an einen passenden Fachbetrieb aus unserem Netzwerk in Ihrer Region. Ein persönlicher Ansprechpartner nimmt Kontakt mit Ihnen auf und erstellt ein individuelles Angebot. Unverbindlich.
Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich. Den Vertrag schließen Sie direkt mit dem Fachbetrieb. Für die Vermittlung können wir von den Fachbetrieben eine Vergütung erhalten.
Mit dem Absenden nehmen Sie die Datenschutzerklärung zur Kenntnis und willigen ein, dass Ihre Angaben zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verarbeitet und an einen Fachbetrieb für die Desinfektion von Trinkwasser-Installationen in Ihrer Region weitergegeben werden, damit dieser Kontakt mit Ihnen aufnimmt. Diese Einwilligung können Sie jederzeit widerrufen.
Häufige Fragen zu Legionellen in Gifhorn
Was tun bei Legionellenbefall in Gifhorn?
Wird der technische Maßnahmenwert von 100 KBE pro 100 ml erreicht, muss der Betreiber das zuständige Gesundheitsamt unverzüglich informieren, sofern nicht bereits die Untersuchungsstelle die Anzeige nachweislich gemacht hat. Die Schritte stehen in der Checkliste "Legionellenbefall: Was tun?".
Welcher Wert löst eine Anzeige aus?
Der technische Maßnahmenwert von 100 KBE pro 100 ml löst die Anzeige beim Gesundheitsamt aus. Die Anzeige ist Pflicht des Betreibers (Trinkwasserverordnung, § 51).
Gilt das Angebot für meine Postleitzahl in Gifhorn?
Ja, Anfragen für 38518 und 38559 in Gifhorn werden dem Team Niedersachsen Ost zugeordnet.
Welche Stelle ist für Gifhorn als Gesundheitsamt zuständig?
Zuständig ist der Fachbereich Gesundheit des Landkreises Gifhorn, auf der Seite des Landkreises auch als ehemaliges Gesundheitsamt bezeichnet.
Wer ist in Gifhorn (38518 und 38559) zuständig?
Welches Gesundheitsamt bei Legionellen im Trinkwasser zuständig ist, richtet sich nach dem Standort der Anlage. Der technische Maßnahmenwert liegt bei 100 Legionellen pro 100 ml. Wird er erreicht, zeigt der Betreiber das unverzüglich beim Gesundheitsamt an, außer die Untersuchungsstelle hat dies bereits nachweislich getan (Trinkwasserverordnung, § 51).
Die Desinfektion kann zu den Maßnahmen nach § 51 TrinkwV gehören. Anzeige beim Gesundheitsamt, Ursachenklärung und Risikoabschätzung liegen beim Betreiber der Anlage.
Welche Desinfektion kommt in Frage?
Bei der thermischen Desinfektion sind üblich mindestens 70 °C für mindestens 3 Minuten an jeder Entnahmestelle. Je nach Fachbetrieb und Anlage kann das abweichen. Allein reicht die thermische Desinfektion meist nicht aus. Bei der chemischen Desinfektion legt der Fachbetrieb Mittel und Ablauf fest, oft führt eine Kombination der Verfahren zum Ziel. Einen Überblick gibt der Verfahrensvergleich, Sofortmaßnahmen stehen unter Legionellenbefall: Was tun?.
Legionellen-Desinfektion in Gifhorn betrifft Trinkwasseranlagen im Stadtgebiet, zu dem neben der Kernstadt unter anderem Gamsen und Kästorf zählen. Zuständig ist der Fachbereich Gesundheit des Landkreises Gifhorn, der auf der Seite des Landkreises auch als ehemaliges Gesundheitsamt bezeichnet wird. Anfragen aus Gifhorn ordnen wir dem Team Niedersachsen-Ost zu. Wird bei einer Untersuchung ein erhöhter Legionellenwert festgestellt, melden Untersuchungsstelle oder Betreiber dies nach § 51 Absatz 1, § 53 Absatz 1 TrinkwV dem Gesundheitsamt. Eine Desinfektion, etwa thermisch oder chemisch, kann danach zu den möglichen Maßnahmen gehören. Maßgeblich ist stets der Standort der Anlage, unabhängig vom Sitz des Betreibers oder der Hausverwaltung.
Gifhorn im Überblick
Gifhorn liegt in Niedersachsen (Landkreis Gifhorn). Für den Ort sind 2 Postleitzahlen 38518 und 38559 erfasst, Die nächstgelegene Ortsseite ist Wolfsburg, rund 20 Kilometer entfernt.
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Quellen
- Gesundheitsamt: Landkreis Gifhorn, Fachbereich Gesundheit
Die Angaben auf dieser Seite wurden nach bestem Wissen recherchiert und können Fehler enthalten oder sich ändern. Im Zweifel klären Sie Zuständigkeiten bitte direkt bei der jeweiligen Behörde oder beim Wasserversorger.