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Legionellen Desinfektion in Erftstadt: Fachbetrieb unverbindlich anfragen

Erftstadt
Nordrhein-Westfalen Süd

Hier können Sie für Erftstadt bei Team Süd anfragen

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Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich. Den Vertrag schließen Sie direkt mit dem Fachbetrieb. Für die Vermittlung können wir von den Fachbetrieben eine Vergütung erhalten.

Mit dem Absenden nehmen Sie die Datenschutzerklärung zur Kenntnis und willigen ein, dass Ihre Angaben zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verarbeitet und an einen Fachbetrieb für die Desinfektion von Trinkwasser-Installationen in Ihrer Region weitergegeben werden, damit dieser Kontakt mit Ihnen aufnimmt. Diese Einwilligung können Sie jederzeit widerrufen.

Häufige Fragen zu Legionellen in Erftstadt

Was tun bei Legionellenbefall in Erftstadt?

Liegt das Untersuchungsergebnis bei 100 KBE pro 100 ml oder darüber, ist das zuständige Gesundheitsamt unverzüglich zu informieren. Das ist Sache des Betreibers, außer die Untersuchungsstelle hat die Anzeige nachweislich schon erstattet. Eine Übersicht der nächsten Schritte bietet die Checkliste "Legionellenbefall: Was tun?".

Welches Gesundheitsamt ist für Erftstadt zuständig?

Gesundheitsamt Rhein-Erft-Kreis, Willy-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim. Angaben zum zuständigen Gesundheitsamt ohne Gewähr.

Welcher Wert löst eine Anzeige aus?

Ab einem technischen Maßnahmenwert von 100 KBE pro 100 ml ist das Gesundheitsamt zu informieren. Zuständig für die Anzeige ist der Betreiber der Anlage (Trinkwasserverordnung, § 51).

Gilt das Angebot für meine Postleitzahl in Erftstadt?

Ja, Anfragen für 50374 in Erftstadt werden dem Team Nordrhein-Westfalen Süd zugeordnet.

Welches Gesundheitsamt ist für Erftstadt zuständig?

Für die Postleitzahl 50374 nennt das RKI-PLZ-Tool das Gesundheitsamt des Rhein-Erft-Kreises am Willy-Brandt-Platz 1 in Bergheim.

Wer ist in Erftstadt (50374) zuständig?

Zuständig für Legionellen in der Trinkwasser-Installation eines Gebäudes ist das Gesundheitsamt, in dessen Gebiet die Anlage steht. Zuständiges Gesundheitsamt für Erftstadt: Gesundheitsamt Rhein-Erft-Kreis, Willy-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim. Ab 100 Legionellen pro 100 ml ist der technische Maßnahmenwert erreicht, dann informiert der Betreiber das Gesundheitsamt unverzüglich, soweit die Untersuchungsstelle die Anzeige nicht schon nachweislich gemacht hat (Trinkwasserverordnung, § 51).

Die Desinfektion kann zu den Maßnahmen nach § 51 TrinkwV gehören. Anzeige beim Gesundheitsamt, Ursachenklärung und Risikoabschätzung liegen beim Betreiber der Anlage.

Welche Desinfektion kommt in Frage?

Die thermische Desinfektion erhitzt das Wasser üblicherweise auf mindestens 70 °C, und zwar für mindestens 3 Minuten an jeder Entnahmestelle. Das kann je nach Anlage und Fachbetrieb anders sein, und meist genügt sie allein nicht. Die chemische Desinfektion richtet sich nach den Vorgaben des Fachbetriebs für Mittel und Ablauf. Häufig kombiniert man beide Verfahren. Mehr dazu im Verfahrensvergleich, erste Schritte bei einem Befund unter Legionellenbefall: Was tun?.

Legionellen-Desinfektion in Erftstadt betrifft Trinkwasseranlagen in einer kreisangehörigen Stadt des Rhein-Erft-Kreises. Zuständig ist das Gesundheitsamt Rhein-Erft-Kreis mit Sitz Willy-Brandt-Platz 1 in Bergheim. Anfragen aus Erftstadt ordnen wir dem Team Nordrhein-Westfalen-Süd zu. Wird bei einer Untersuchung ein erhöhter Legionellenwert festgestellt, melden Untersuchungsstelle oder Betreiber dies nach § 51 Absatz 1, § 53 Absatz 1 TrinkwV dem Gesundheitsamt. Eine Desinfektion, etwa thermisch oder chemisch, kann danach zu den möglichen Maßnahmen gehören. Maßgeblich ist stets der Standort der Anlage, unabhängig vom Sitz des Betreibers oder der Hausverwaltung.

Erftstadt im Überblick

Erftstadt liegt in Nordrhein-Westfalen (Kreis Rhein-Erft-Kreis). Die nächstgelegene Ortsseite ist Hürth, rund 8 Kilometer entfernt. Für den Ort ist die Postleitzahl 50374 erfasst.

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Quellen

Die Angaben auf dieser Seite wurden nach bestem Wissen recherchiert und können Fehler enthalten oder sich ändern. Im Zweifel klären Sie Zuständigkeiten bitte direkt bei der jeweiligen Behörde oder beim Wasserversorger.