Legionellen Desinfektion in Stolberg: Fachbetrieb unverbindlich anfragen
Hier können Sie für Stolberg bei Team Süd anfragen
Sie füllen einmal das Formular aus, wir kümmern uns um den Rest: Wir vermitteln Ihre Anfrage an einen passenden Fachbetrieb aus unserem Netzwerk in Ihrer Region. Ein persönlicher Ansprechpartner nimmt Kontakt mit Ihnen auf und erstellt ein individuelles Angebot. Unverbindlich.
Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich. Den Vertrag schließen Sie direkt mit dem Fachbetrieb. Für die Vermittlung können wir von den Fachbetrieben eine Vergütung erhalten.
Mit dem Absenden nehmen Sie die Datenschutzerklärung zur Kenntnis und willigen ein, dass Ihre Angaben zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verarbeitet und an einen Fachbetrieb für die Desinfektion von Trinkwasser-Installationen in Ihrer Region weitergegeben werden, damit dieser Kontakt mit Ihnen aufnimmt. Diese Einwilligung können Sie jederzeit widerrufen.
Häufige Fragen zu Legionellen in Stolberg
Was tun bei Legionellenbefall in Stolberg?
Liegt das Untersuchungsergebnis bei 100 KBE pro 100 ml oder darüber, ist das zuständige Gesundheitsamt unverzüglich zu informieren. Das ist Sache des Betreibers, außer die Untersuchungsstelle hat die Anzeige nachweislich schon erstattet. Eine Übersicht der nächsten Schritte bietet die Checkliste "Legionellenbefall: Was tun?".
Welcher Wert löst eine Anzeige aus?
Der technische Maßnahmenwert von 100 KBE pro 100 ml löst die Anzeige beim Gesundheitsamt aus. Die Anzeige ist Pflicht des Betreibers (Trinkwasserverordnung, § 51).
Gilt das Angebot für meine Postleitzahl in Stolberg?
Ja, Anfragen für 52222, 52223 und 52224 in Stolberg werden dem Team Nordrhein-Westfalen Süd zugeordnet.
Welche Behörde ist für Stolberg bei einem Legionellenbefund zuständig?
Zuständig ist das Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen, da Stolberg keine kreisfreie Stadt ist, sondern zur StädteRegion Aachen gehört.
Wer ist in Stolberg (52222, 52223 und 52224) zuständig?
Für Legionellen in der Trinkwasser-Installation ist das Gesundheitsamt am Ort der Anlage zuständig. Wird der technische Maßnahmenwert von 100 Legionellen pro 100 ml erreicht, muss der Betreiber das Gesundheitsamt unverzüglich informieren, sofern nicht bereits die Untersuchungsstelle die Anzeige nachweislich gemacht hat (Trinkwasserverordnung, § 51).
Die Desinfektion kann zu den Maßnahmen nach § 51 TrinkwV gehören. Anzeige beim Gesundheitsamt, Ursachenklärung und Risikoabschätzung liegen beim Betreiber der Anlage.
Welche Desinfektion kommt in Frage?
Zwei Verfahren kommen in Frage. Bei der thermischen Desinfektion werden an jeder Entnahmestelle üblicherweise mindestens 70 °C über mindestens 3 Minuten erreicht, abweichende Vorgaben des Fachbetriebs sind möglich. Alleine ist sie oft nicht ausreichend. Die chemische Desinfektion plant der Fachbetrieb nach Mittel und Ablauf, nicht selten gemeinsam mit der thermischen. Der Verfahrensvergleich stellt beide gegenüber, Sofortmaßnahmen finden Sie unter Legionellenbefall: Was tun?.
Legionellen-Desinfektion in Stolberg betrifft Trinkwasseranlagen im gesamten Gebiet der Stadt innerhalb der StädteRegion Aachen. Stolberg ist keine kreisfreie Stadt, zuständig ist daher das Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen. Anfragen aus Stolberg ordnen wir dem Team Nordrhein-Westfalen-Süd zu. Wird bei einer Untersuchung ein erhöhter Legionellenwert festgestellt, melden Untersuchungsstelle oder Betreiber dies nach § 51 Absatz 1, § 53 Absatz 1 TrinkwV dem Gesundheitsamt. Eine Desinfektion, etwa thermisch oder chemisch, kann danach zu den möglichen Maßnahmen gehören. Maßgeblich ist stets der Standort der Anlage, unabhängig vom Sitz des Betreibers oder der Hausverwaltung.
Stolberg im Überblick
Stolberg liegt in Nordrhein-Westfalen (Kreis Städteregion Aachen). Für den Ort sind 3 Postleitzahlen 52222, 52223 und 52224 erfasst, Die nächstgelegene Ortsseite ist Eschweiler, rund 8 Kilometer entfernt.
Weitere Orte in der Region
Eschweiler · Aachen · Alsdorf · Herzogenrath
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Quellen
- Gesundheitsamt: Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen
Die Angaben auf dieser Seite wurden nach bestem Wissen recherchiert und können Fehler enthalten oder sich ändern. Im Zweifel klären Sie Zuständigkeiten bitte direkt bei der jeweiligen Behörde oder beim Wasserversorger.